Nur individuelle, sachverständige Bearbeitung kann Werte sichern
Verkehrswertgutachten
Auf der Grundlage des BauGB § 194 und nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19.05.2010,
kurz ImmoWertV, verfassen wir unsere gutachterlichen Stellungnahmen, erstatten wir unsere Gutachten.
Eine Vorort-Besichtigung des Objektes ist genauso unabdingbar wie sachverständige Marktkenntnis für werterhöhende bzw.
wertmindernde Einflüsse.
Unter Berücksichtigung auch dieser Marktmechanismen liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit in der:
• Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes zwecks Kauf / Verkauf
• Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes bei juristischen Auseinandersetzungen
• Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes bei privaten Auseinandersetzungen
• Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes für die steuerliche Behandlung von Immobilien
Sichere Ergebniss bedürfen guter Beratung, sprechen Sie uns an!